Maximal erlaubte Schlägerlängen
Verfolgt wird die Philosophie, dass Court, Ball und Schläger eine sinnvolle Einheit bilden und möglichst optimal an das individuelle technische und taktische Leistungsvermögen der Kinder bzw. auch an die individuellen körperlichen Voraussetzungen angepasst sein sollen.
Bei allen Kids Tennis Turnieren müssen die für die unterschiedlichen Alters-/Spielklassen festgelegten maximal erlaubten Schlägerlängen, die sich natürlich auch an den Vorgaben der ITF-Play & Stay Kampagne orientieren, berücksichtigt werden.
Max. erlaubte Schlägerlänge 23'' inch (58,4 cm)
Max. erlaubte Schlägerlänge 26,0'' inch (66,0 cm)*
Keine Beschränkung der max. erlaubten Schlägerlänge
Selbstverständlich gelten aber die Beschränkung hinsichtlich der maximal erlaubten Schlägerlänge im Sinne der ITF Tennisregeln.
Achtung:
In der Vergangenheit wurden immer wieder Abweichungen beim Nachmessen von Kinderrackets festgestellt.
Grundsätzlich gilt:
Alle Rackets, die vom Hersteller mit einer Längenbezeichnung von 23'' inch bzw. 26,0'' inch ausgewiesen werden, sind, auch unabhängig möglicher Abweichungen wie sie beispielsweise durch wiederholtes Bespannen entstehen können, regelkonform und in jedem fall für den entsprechenden Bewerb zulässig!
*Sonderregelung HEAD Junior Rackets
Die max. erlaubte Schlägerlänge für alle Turniere und Bewerbe, die auf dem Winner Court (Orange Court) ausgetragen werden beträgt, entsprechend den gültigen ÖTV Kids Tennis Richtlinien, 26,0“ inch (66,0 cm).
Dazu folgende wichtige Ergänzung: Die Fa. HEAD hat bis Mitte 2009 zahlreiche Jugendschläger in der Länge 26,2“ (66,5 cm) inch produziert und vertrieben. Das führte gelegentlich zu Missverständnissen und Diskussionen. Ende letzten Jahres wurde die Produktion von HEAD bereits umgestellt und den ITF (International Tennis Federation) Vorgaben von 26,0“ inch angepasst.
Da die Rackets der „alten“ Produktion aber teilweise auch noch im Handel erhältlich bzw. in Verwendung sind wurde seitens des ÖTV Kids-/Jugendreferats festgelegt, dass diese Modelle der Fa. HEAD, welche eine Länge von 26,2“ inch haben, ebenfalls für die Turniersaison Sommer 2010 als regelkonform anzusehen sind und für Bewerbe auf dem Winner Court (Orange Court) zulässig sind.
NEU: Kontrolle der Schlägerlänge
Die Kontrolle der Schlägerlänge obliegt in Absprache mit dem ÖTV Schiedsrichterfreferat ab der Turniersaison Sommer 2010 den Spielerinnen und Spielern VOR Spielbeginn. Demnach können bzw. sollen die Kinder, ausschließlich vor Matchbeginn (am Besten im Zuge des Wählens), gegenseitig die Schlägerlänge kontrollieren.
Eine Kontrolle der Schlägerlänge ist zusätzlich auch bei Schlägerwechsel durch den Gegner während des Spiels erlaubt. Verzichtet ein Spieler vor Spielbeginn darauf die Schlägerlänge des Gegners zu kontrollieren, so sind auch spätere Reklamationen im Falle eines nicht regelkonformen Rackets nicht möglich. Das Spielergebnis bleibt bestehen.
Selbstverständlich können „Offizielle“ des Turniers wie Spielbegleiter, Turnierveranstalter oder Schiedsrichter, ebenfalls vor Spielbeginn, eine Kontrolle durchführen.









